это в общем-то не историческое, это то, что происходит прямо сейчас. Просто хочу сохранить на всякий случай, а то затеряется.
Liebe Genossinnen und Genossen,
liebe Freundinnen und Freunde,
die Rote Hilfe betreut Faruk Ereren, gegen den am 15.1.2009 das Verfahren
eröffnet wurde, und zwar vor dem OLG Düsseldorf, Kapellweg 36, wegen
Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung gemäß §
129 b Strafgesetzbuch.
Wir benötigen dringend Öffentlichkeit und Unterstützung für Faruk Ereren.
Faruk Ereren entschloss sich nach dem Militärputsch in der Türkei am 12.
September 1980 zum aktiven Widerstand, er war deshalb dort langjährig in
Haft und wurde gefoltert, unter anderem wurden Scheinhinrichtungen an ihm
vollzogen. Als Folge der Misshandlungen ist er seit Jahren psychisch
erkrankt (paranoid) und ohne entsprechende Behandlung zu einem normalen
Leben nicht mehr fähig.
Seit dem 8. April 2007 befindet er sich unter strengen Isolationsmaßnahmen
in Untersuchungshaft in der JVA 40476 Düsseldorf, Ulmenstraße 95.
Wir führen die Prozessbeobachtung durch. Schon diese gestaltet sich
schwierig - bei der Sicherheitskontrolle am Eingang müssen Kleidungsstücke
abgegeben werden, der Prozess wird nach einer Stunde plötzlich abgebrochen,
Prozesstermine werden spontan vor Ort um Stunden nach hinten verlegt, sogar
die im Prozess tätigen Dolmetscher stehen da und müssen wieder gehen.
Am 27.5.2009 begleitete uns eine Delegation aus Stuttgart vom
Komitee gegen §§ 129 - wir waren neun ProzessbeobachterInnnen. Beim
Verlassen des Gerichtssaales zu Beginn der Mittagspause reckten wir die
Faust und riefen "Freiheit für Faruk".
Daraufhin wurden wir auf richterliche Veranlassung zurück in den
Gerichtssaal geführt und dort festgehalten.
Dann brachte man uns in den Keller des OLG Düsseldorf in eine Zelle, wir
forderten Kontakt zu einem Anwalt, daraufhin löschten Beamte das Licht, etwa
15 Justiz- und Polizeibeamte stürmten die Zelle. Sie stießen einige von uns
mit dem Kopf an die Wand, rissen an den Haaren und schleuderten andere durch
den Raum.
Für mich persönlich erschütternd - der Ausspruch einer Genossin, die früher
in der Türkei massiv gefoltert worden ist, sie hat hier politisches Asyl -
sie meinte später zum Vorgehen der Beamten "wie in der Türkei". Fünf Beamte
hatten sie in die Mitte der Zelle gezerrt, ihr Handschellen auf dem Rücken
angelegt und sich auf sie gesetzt. Was in ihrem Innern in diesem Moment
ablief, weiß ich nicht. Dieses Bild werde ich mein Leben lang nicht
vergessen und auch nicht den Anblick des blutenden Gesichtes einer anderen
Genossin, sie wurde durch Schläge ins Gesicht verletzt.
Nach diesen Übergriffen trennten die Beamten Männer und Frauen. Die Frauen
wurden mit Handschellen auf den Rücken gefesselt in eine Zelle gebracht -
eine Frau brachte man in eine Einzelzelle, dort erst wurden ihr
Handschellen angelegt und sie wurde ohne Begründung mit Handschellen auf
dem Rücken festgehalten und auch so in den Gerichtssaal geführt, - sie rief
in der Zelle unaufhaltsam nach einem Anwalt, die Genossen berichteten, sie
hätten sie in der Nachbarzelle deutlich rufen gehört, der Aufenthaltsraum
der Beamten war ihr gegenüber - die Beamten müssen sie gehört haben. Ein
Telefonat mit einem Anwalt wurde ihr dennoch nicht ermöglicht.
In der Nachbarzelle schlugen die Beamten die Genossinnen, die gefesselt auf
dem Boden lagen, auf den Rücken, begleitet von Beleidigungen und weiteren
Gewaltandrohungen.
Einzeln wurden wir dann dem Richter vorgeführt, übrigens Faruk Ereren musste
sich dieses Schauspiel mit ansehen. Faruk Ereren hat sich daraufhin
inzwischen auch kurz in einem Schreiben geäußert und spricht vom "Gesicht
der türkischen Militärjunta", das er beim Anblick der Verletzten vor Augen
hatte. Der Richter nahm die offensichtlichen Verletzungen kommentarlos
entgegen und verhängte gegen jeden von uns ein Bußgeld von 100 Euro.
Draußen warteten einige türkische GenossInnen, die uns ihre Solidarität
bekunden wollten.
Polizeiwagen fuhren vorbei und zeigten den männlichen Genossen aus der
Türkei obszöne Bewegungen mit den Fingern, sie bezogen sich auf uns Frauen.
Daraufhin verlor ein Genosse, der in der Türkei das Todesfasten überlebt
hatte, die
Nerven und reckte die Faust drohend gegen die Beamten.
Sie hielten sofort an, wir stellten uns schützend vor ihn, sie griffen ihn
gezielt heraus
und stellten seine Personalien fest. Der Wagen, in dem der provozierende
Beamte saß, hat das Kennzeichen: DU 3259 (für Duisburg)
Dann kam unsere Anwältin, die wir inzwischen erreicht hatten und schützte
den Genossen.
Nach Schilderung der Begleitumstände, wird nun noch einmal der Prozess
selbst beschrieben. Derzeit wird der Zeuge Nuri E. vernommen - er ist durch
Misshandlung in türkischen Gefängnissen erblindet, wie mir berichtet wurde.
Die Türkei hat seine Auslieferung beantragt, das OLG Hamm hat das Ersuchen
abgelehnt.
Im Verfahren vor dem OLG Düsseldorf am 27.5. wurde eine spezielle
Foltermethode der Türkei erörtert: Der zu Folternde wird täglich gefoltert,
die Folter dauert immer 90 Minuten und dem zu Folternden wird gesagt, er
müsse jeweils die Stunde, zu der die Folter stattfindet, bestimmen. Auf
Seiten der Bundesanwaltschaft lachte man darüber.
Für mich ein völlig entwürdigendes Verhalten.
Ebenfalls amüsiert zeigte sich die Bundesanwaltschaft bei der Erwähnung von
paranoiden Erkrankungen der gefolterten Inhaftierten.
Die BAW verwendet kritiklos türkisches Beweismaterial und untergräbt so das
absolute Folterverbot - es gibt über 100 Aktenordner, daraus werden als
Beweismittel anerkannt - Geständnisse, die unter Folter entstanden.
Ein weiterer Kritikpunkt:
In der Anklageschrift wird auf Seite 123 Folgendes als "eine gewöhnliche
polizeiliche Maßnahme" bezeichnet: Das Gefängnis-Massaker vom 19.Dezember
2000 bei dem
29 Gefangene ihr Leben verloren und Hunderte verletzt wurden.
Vor dem Massaker hatten am 20.10.2000 die politischen Gefangenen landesweit
mit dem Todesfasten begonnnen. Dieses richtete sich gegen Typ F Gefängnisse,
Folter Mord und gegen Rechtsverletzungen insgesamt.
Ich meine:
Gegen Folter zu sein, für Menschenrechte aktiv zu werden ist unser legitimes
Recht.
Die Rechtsstaatlichkeit in diesem Verfahren sehen wir nicht gewährleistet.
Wir fordern die sofortige Einstellung des Verfahrens, Faruk Ereren muss
unverzüglich entlassen werden - ich bitte dringend um Unterstützung!
Insbesondere um Prozessbesuche.
Mit besten Grüßen
Katrin Wasilewski